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   BSG, 08.05.1980 - 8b RKg 11/79   

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https://dejure.org/1980,4479
BSG, 08.05.1980 - 8b RKg 11/79 (https://dejure.org/1980,4479)
BSG, Entscheidung vom 08.05.1980 - 8b RKg 11/79 (https://dejure.org/1980,4479)
BSG, Entscheidung vom 08. Mai 1980 - 8b RKg 11/79 (https://dejure.org/1980,4479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergangszeit - Ausbildungsabschnitt - Aushilfsbeschäftigung - Kindergeldanspruch

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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Insoweit ergeben sich gewisse Parallelen zum Kindergeldrecht (z. B. Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. Mai 1980 8b RKg 11/79, Sozialrecht 5.870 Nr. 17).
  • LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Diplomphysiker - Dissertation

    Das Bundessozialgericht habe nämlich bereits in seiner Entscheidung vom 8. Mai 1980 (gemeint ist wohl das Verfahren 8 b RKg 11/79 = SozR 5870 § 2 Nr. 17) das Vorliegen eines Gesetzeslücke verneint.
  • LSG Hessen, 22.03.1993 - L 6 Kg 408/93
    Das Bundessozialgericht habe nämlich bereits in seiner Entscheidung vom 8. Mai 1980 (gemeint ist wohl das Verfahren 8 b RKg 11/79 = SozR 5870 § 2 Nr. 17) das Vorliegen eines Gesetzeslücke verneint.
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 21/92

    DDR-Recht - Forschungsstudium - Berufsausbildung

    Hierzu zählten Stipendien nicht (vgl. BSG vom 8. Mai 1980, SozR 5870 § 2 Nr. 17 S. 69 sowie allg. Häupler, MittLVA Ofr 1978, 77 ff. für die entsprechende Regelung zur Waisenrente).
  • BSG, 05.08.1999 - B 14 KG 3/99 B

    Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dabei kann die Wartezeit zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn der Wehrdienstzeit einer Berufsausbildung gleichstehen (BSGE 44, 198 = SozR 5870 § 2 Nr. 6; vgl auch BSG SozR 5870 § 2 Nr. 17; Wickenhagen/Krebs, BKGG, Stand Juli 1994, § 2 RdNr 157).
  • BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 3/92

    Kindergeld - Ausbildungsvergütung - Krankengeldbezug - 750 DM Grenze -

    Dies gilt, obwohl die erweiternde Auslegung eines Kindergeld-Ausschlußtatbestandes nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen möglich ist, weil der Gesetzgeber Leistungsausschlüsse in jedem Einzelfall grundsätzlich selbst regelt (BSG vom 8. April 1992, BSGE 70, 257, 258 = SozR 3-5870 § 8 Nr. 1; vgl auch BSG vom 8. Mai 1980, SozR 5870 § 2 Nr. 17 S 69 und BSG vom 26. Juli 1977, BSGE 44, 197, 202 = SozR 5870 § 2 Nr. 6).
  • LSG Hessen, 21.06.1995 - L 6 Kg 389/94

    Kindergeldanspruch - Schulausbildung - Erwerbstätigkeit

    Da eine Anrechnung des Arbeitsverdienstes bis zum Inkrafttreten der durch das 1. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierung- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I. S. 2353) eingeführten Änderung des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKGG nicht erfolgt und insoweit auch keine ausfüllungsbedürftige Gesetzeslücke vorliegt (BSG, Urteil vom 8. Mai 1980 - 8 b RKg 11/79 = SozR 5870 § 2 Nr. 17), steht dem Kläger bis zum Ende des zuletzt noch streitbefangenen Zeitraums nach alledem Kindergeld für seine Tochter in gesetzlichem Umfang zu.
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